Gutachtenarten - klare erkennbarkeit...
Ein wesentlicher Bestandteil eines Gutachtens ist die Unabhängigkeit und Objektivität der Gutachters / Schverständigen...
Gutachten für Haftpflichtschäden
und Kaskoschäden
Als Schadengutachten bezeichnet man Beweissicherungsgutachten
verunfallter Fahrzeuge zur Feststellung des Schadenumfanges
und der Schadenhöhe. Neben einem Nachweis über die unfallbedingten
Reparaturkosten liefert ein solches Gutachten auch
Angaben über den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, über die
Reparaturdauer, über die Dauer der ggf. notwendigen
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges, die
Wertminderung sowie über den Wert des beschädigten
Fahrzeuges.
Ein Gutachten enthält immer alle wichtigen Kenndaten des
Fahrzeuges, alle Wertangaben, eine detaillierte
Schadenkalkulation
sowie Fotos des beschädigten Objekts.
Gutachten zur Mängelfeststellung
Derartige Gutachten werden in Verbindung mit angestrebten
Wandlungen von Kaufverträgen erstellt. Ein Sachverständiger
kann
unterscheiden, ob erhebliche technische Mängel am Fahrzeug geltend
gemacht werden können oder ob Abweichungen von der
Qualitätsnorm des entsprechenden Fahrzeugherstellers vorhanden
sind.
Gutachten über beseitigte Mängel
Wird ein Fahrzeug durch einen Unfall schwer beschädigt oder die
Betriebserlaubnis ist durch nicht zulässige Veränderungen
am Fahrzeug erloschen, ist ein Gutachten gemäß § 17 StVZO
erforderlich. Nach erfolgter Mängelbeseitigung ist dieses
Gutachten
eine Grundlage für die Wiederzulassung durch die
Verwaltungsbehörden.
Gutachten zur Feststellung der
Schadenursache
Diese beziehen sich im wesentlichen auf wichtige Fahrzeugaggregate,
wie z.B. Motor, Getriebe, Achse etc.. Im Rahmen dieses
Gutachtens werden Feststellungen über Defektursachen getroffen,
wobei hierbei i.d.R. zwischen Materialfehlern,
Überbeanspruchung und Wartungsfehlern unterschieden wird.
Rekonstruktion und Beweissicherung von
Unfällen
Diese Gutachten beziehen sich auf die Aufklärung von
Verkehrsunfällen und dienen zur Durchsetzung von berechtigten
Ansprüchen.
Die Auftraggeber sind größtenteils Gerichte, Staatsanwaltschaften
und Rechtsanwälte. Aber auch informierte Autofahrer bedienen
sich bei Unfällen immer häufiger eines Sachverständigen, um in
diesem Fall eine bestmögliche Sicherung von Beweisen und
Spuren zu erreichen.
In diesen Gutachten werden Aussagen zur Unfallursache, Ermittlung
des Bewegungsverhaltens des Unfallgegners, Vermeidbar-
keitsbetrachtungen und zur Täter- und Tatfahrzeugermittlung
gemacht. Daneben wird insbesondere bei Unfällen mit
Unfallflucht
eine Stellungnahme zur Wahrnehmbarkeit des Anstoßes
abgegeben.
Lackgutachten / Lackuntersuchungen
Hierbei geht es um die Beurteilung von durchgeführten Lackierungen.
Dabei werden Lackierungsmängel und -fehler festgestellt.
Im Rahmen eines Lackgutachtens werden Aussagen zu Fehlern und
Ursachen getroffen.
Auch bei Verkehrsunfällen, wie z.B. Parkschäden, Massenkarambolagen und Fahrerfluchten kommen Lackuntersuchungen zum Einsatz. Lacke als Sachbeweise spielen gelegentlich auch bei anderen Delikten wie z. B. Einbruchdiebstählen eine tragende Rolle.
Am Unfall- und Tatort gefundene Spuren z. B. Wischspuren von Lacken oder Kunststoffen und abgespliterte Lackpartikel werden mit den ihnen entsprechenden Materialien von den mutmasslichen Spurengebern aufgrund mikroskopischer, spektroskopischer und weiterer Verfahren verglichen.
Meist kann mittels der aufgefundenen Lacksplitter bei einem Unfall mit Fahrerflucht auch eine Fahrzeugmarkenbestimmung des Fluchtfahrzeugs vorgenommen werden. Dies erfolgt mittels Spektren-Vergleich mit einer umfangreichen Sammlung der wichtigsten Fahrzeughersteller. Bei nachlackierten Teilen ist eine Nachbestimmung der Fahrzeugmarke des Fluchtfahrzeugs nicht möglich, es kann dennoch der Hersteller des Lackes z. B. mit einem Rasterelektronenmikroskop meistens festgestellt werden.
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